AKTUELLES

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30.01.2024

Podcast Kindertagespflege

Die Kindheitspädagogin Carina Neumann gibt der Kindertagespflege eine Stimme.

In ihrem Podcast spricht sie mit ExpertInnen und Kindertagespflegepersonen, Fachberatungen und Vereinen über pädagogische Themen und vermittelt Wissen und Erfahrungen in einer ansprechenden und kurzweiligen Form.
Es gibt Tipps und Tricks rund um die Kindertagespflege, verspricht die Gastgeberin. Außerdem haben Kindertagespflegepersonen, Großtagespflegen und Co die Möglichkeit, sich vorzustellen und sich zu vernetzen.


Sie finden den Podcast unter https://podcastkindertagespflege.buzzsprout.com/2223427

21.12.2023

Pädagogische Qualitätsbegleitung

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finanziert das Projekt Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB), um die Qualitätsentwicklung im Bereich der frühkindlichen Betreuung zu unterstützen.

Das Angebot gibt es seit einem Jahr in der Stadt Fürth, wo es von vielen Kindertagespflegepersonen begeistert angenommen wird.

Ab kommendem Jahr bietet auch die Stadt Nürnberg interessierten Kindertagespflegepersonen diese wertvolle pädagogische Begleitung an.

Was ist der Gewinn für Sie als Kindertagespflegeperson?

• Intensives, längerfristiges Coaching durch eine vertraute Person

• Praxisnahe Qualitätsbegleitung (z. B. systematische Reflexion, fachlicher Austausch und wertschätzendes Feedback) zu einem gemeinsam festgelegten Thema

• Lösungsorientierte Strategien im Umgang mit herausfordernden Situationen im pädagogischen Alltag

Was sollten Sie als Kindertagespflegeperson einbringen?

• Offene Haltung (z.B. für Einblicke in den Alltag)

• Reflexionsbereitschaft und Motivation zur Weiterentwicklung

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://www.ifp.bayern.de/projekte/qualitaet/pqb.php

Wenn Sie Fragen zum Angebot der PQB haben oder die PQB in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich gerne an das FamilienBüro.

Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen.

15.06.2023

Pflegereform 2023

Ab 1. Juli 2023 gilt ein neuer Beitragssatz für die Pflegeversicherung: Der allgemeine Beitragssatz soll auf 3,4 Prozent steigen (bisher: 3,05 %) und der Zuschlag für Kinderlose auf 0,6 Prozent (bisher: 0,35 %). Für Familien ab zwei Kindern soll es Abschläge geben.

Es gelten folgende Beitragssätze: 
Mitglieder ohne Kinder = 4,00%
Mitglieder mit 1 Kind= 3,40% (lebenslang)
Mitglieder mit 2 Kindern= 3,15%
Mitglieder mit 3 Kindern= 2,90% 
Mitglieder mit 4 Kindern= 2,65%
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern= 2,40%

Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind.

Wichtig: Das Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Kinder steht noch nicht fest. Dadurch kann es sein, dass die Abschläge wahrscheinlich nicht unmittelbar ab 1. Juli 2023 berechnet werden. Zu viel gezahlte Beiträge ab 1. Juli 2023 werden zurückerstattet oder verrechnet. Sobald das Verfahren feststeht, werden wir Sie darüber informieren.

15.06.2023

Online beantragen

Es ist nun möglich, den Antrag zur Beitragsübernahme für den Besuch von Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege auch online zu stellen.

Dies ist auf der Homepage des Jugendamtes unter dem Link kita-zuschuesse.nuernberg.de > Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über MeinNürnberg möglich.

Aktuell ist die Online-Antragsstellung nur für Eltern/Elternteile, deren Kind eine Einrichtung bzw. eine Tagespflegeperson besucht und Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen, Leistungen nach dem 3.u.4. Kap. SGB XII) beziehen, möglich. Online-Anträge für Familien ohne Sozialleistungen, sind noch in Bearbeitung.

18.11.2022

Aufhebung der Isolationspflicht bei Positivtestung

Am 16. November 2022 wurde die Isolationspflicht für positiv getestete Personen
aufgehoben und durch weniger belastende Schutzmaßnahmen ersetzt.
Künftig gilt bei einem positiven PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest (z.B. in einem
Testzentrum oder in einer Apotheke; nicht bei Selbsttests) grundsätzlich eine Maskenpflicht
(mind. medizinische Gesichtsmaske).

Auf den Bereich der Kindertagesbetreuung hat die Neuregelung kaum Auswirkungen, da schon bislang der Grundsatz galt, dass kranke Kinder die Kindertagesbetreuung nicht besuchen dürfen.

Für Kinder mit Symptomen gilt weiterhin folgende Empfehlung aus der Rahmenhygieneempfehlung:

Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese
Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen
sind, bleiben zuhause! Ein Test muss nicht durchgeführt werden.

Kinder mit nur leichten Symptomen können die Einrichtung regulär besuchen bzw. in der Einrichtung/Tagespflegestelle tätig werden. Ein Testerfordernis besteht in diesem Fall nicht.

Für positiv getestete Kinder gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht anstelle der bisherigen Isolationspflicht. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind jedoch von der Maskenpflicht befreit. Hier besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines individuellen Hygieneplans eine Regelung aufzunehmen, wonach nachweislich infizierte Kinder auch bei Symptomfreiheit die Einrichtung oder Tagespflegestelle nicht betreten dürfen, wenn sie nicht mindestens eine medizinische Maske tragen.

Die Staatsregierung setzt auf mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Corona. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.