DAS MAGAZIN ZUR KINDERTAGESPFLEGE

17.12.2019

Bayerisches Krippengeld

Was ist zu beachten?

Das Krippengeld erhalten Eltern, deren Kinder eine nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.

Vom Bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Es wird bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.