30.05.2022

Qualifizierungskurs Kindertagespflege

Starten Sie mit einem kostenfreien Einführungskurs in die Kindertagesbetreuung. Dieser Kurs führt Sie in die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson nach den Qualitätsstandards des FamilienBüros ein. Erfahren Sie alles Wichtige über die qualifizierte Kindertagespflege und bewerben Sie sich für unseren bewährten Qualifizierungskurs.

Der Termine für den Einführungskurs:

November: 22.11.2022

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17.12.2019

Bayerisches Krippengeld

Was ist zu beachten?

Das Krippengeld erhalten Eltern, deren Kinder eine nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.

Vom Bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Es wird bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung.

20.08.2019

Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

Worauf kommt es an?

Die Familie ist der erste und wichtigste Bildungsort für Kinder. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) betont in Artikel 4, Abs. 1: „Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern … Die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege ergänzen und unterstützen die Eltern hierbei. Das pädagogische Personal hat die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu achten.“ Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegeperson, die in einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mündet.

Was bedeutet Erziehungspartnerschaft?

Partnerschaft heißt Zusammenarbeit für einen gemeinsamen Zweck bzw. für ein gemeinsames Ziel. Bei der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft verbindet Eltern und Tagespflegeperson das gemeinsame Ziel, die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu fördern und gemeinsam für sein Wohlergehen zu sorgen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind Eltern und Tagespflegeperson auf einen gegenseitigen Austausch und eine vertrauensvolle und vertraglich geregelte Zusammenarbeit angewiesen.

In den ersten Kontaktgesprächen verständigen sich Tagespflegepersonen und Eltern über ihre Vorstellungen und Erwartungen voneinander. Falls sich die Beteiligten einig werden und ein Betreuungsverhältnis zustande kommen soll, wird ein Kindertagespflegevertrag unterzeichnet. Darin werden die vereinbarten Leistungen, z.B. Betreuungsbeginn, wöchentliche Betreuungszeit oder Dauer der Eingewöhnungszeit, schriftlich festgehalten und verbindliche Absprachen getroffen über Angelegenheiten, die sich im Verlauf des Betreuungsverhältnisses zu Konfliktpunkten entwickeln könnten, z.B. Vorgehensweise bei Erkrankungen des Tageskindes oder Kündigungsfristen. Für die Vertragsunterzeichnung sollten sich beide Seiten ausreichend Zeit nehmen, denn die im Kindertagespflegevertrag getroffenen Vereinbarungen stellen eine wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Tagespflegeperson und Eltern dar.

Eine weitere Grundlage für eine gute Erziehungspartnerschaft sind gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit, Wertschätzung und Anerkennung der Erziehungsleistung des jeweils anderen und Verbindlichkeit im Umgang miteinander.

Wie kann die Erziehungspartnerschaft gestaltet werden?

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist ein regelmäßiger, intensiver Informationsaustausch überaus wichtig. Eltern wollen wissen, ob sich ihr Kind in der Tagespflegestelle wohl fühlt, was es dort erlebt und wie es sich entwickelt. Umgekehrt sollten Tagespflegepersonen über den Gesundheitszustand des Kindes, über veränderte Gewohnheiten oder besondere Vorkommnisse in der Familie zuverlässig informiert werden.

Beim Bringen und Abholen des Kindes können aktuelle Informationen über die Befindlichkeit des Kindes ausgetauscht werden: Wie hat das Kind geschlafen? Was hat es gegessen? Gab es besondere Vorkommnisse usw.? Die Tür- und Angelgespräche können auch für wichtige organisatorische und sonstige Absprachen genutzt werden z.B. Veränderungen bei den Bring- und Abholzeiten.

Ein bis zweimal im Jahr sollte ein Entwicklungsgespräch anberaumt werden. Ziel dieses Gesprächs ist es, ein Gesamtbild von dem Kind und seinem Entwicklungsverlauf zu erhalten und die weitere Betreuung abzustimmen. Tagespflegeperson und Eltern begegnen sich im Entwicklungsgespräch als Experten für das Kind. Eltern berichten, was ihnen an ihrem Kind auffällt, worüber sie sich freuen oder was ihnen Sorge bereitet. Die Tagespflegeperson stellt ihre niedergeschriebenen Beobachtungen vor und steuert den partnerschaftlichen Austausch.

Auch gemeinsame Aktionen wie Familiennachmittage, Ausflüge und Feiern pflegen die Verbindung und die Kommunikation zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson. Gleichzeitig schaffen sie für die Familien der Tageskinder die Gelegenheit, sich in einem offenen Rahmen näher kennenzulernen, sich auszutauschen und eventuell auch zu vernetzen.

03.02.2019

Grundsicherungsleistungen

Das Familiengeld wird nicht mehr auf Grundsicherungsleistungen angerechnet

Der Bund und Bayern haben in der Frage um die Anrechnung des Familiengeldes auf Grundsicherungsleistungen eine Einigung erzielt. Das Sozialministerium teilte mit, dass Bayern das Familiengeldgesetz ändern wird.  Damit werde jetzt im Interesse der Familien Rechtssicherheit geschaffen, so das Bayerische Sozialministerium. Das Familiengeld werde nicht mehr auf Grundsicherungsleistungen angerechnet.

Nach der Rechtsänderung wird dem Ministerium zufolge das Familiengeld gezahlt, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes sorgen können. Damit erfülle das Familiengeld die im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit.

Auszahlung an Hartz IV-Empfänger war vom Wohnort abhängig

Vergangene Woche noch hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, gegen den Bund zu klagen, weil der Streit ums bayerische Familiengeld nicht zu lösen sei. Der größte Streitpunkt zwischen Bund und Freistaat war die Anrechnung auf Sozialleistungen: in der bisherigen Fassung forderte das Bundessozialministerium, dass etwa Hartz-IV-Empfänger das Familiengeld auf ihre Leistungen anrechnen lassen müssen. Das führte dazu, dass die Auszahlung des Familiengeldes in Bayern vom Wohnort abhing: War der Bund für die Jobcenter zuständig, gab es in der Regel kein zusätzliches Familiengeld. Anders sah es in den sogenannten Optionskommunen aus: Dort ist der Freistaat für die Jobcenter zuständig.

Gesetz soll rückwirkend in Kraft treten

Die Änderung des Familiengeldgesetzes soll laut rückwirkend in Kraft treten. Die Jobcenter würden, soweit sie das Familiengeld bislang angerechnet haben, entsprechende Nachzahlungen veranlassen.
Das Familiengeld beträgt monatlich 250 Euro je Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. Es wird seit September 2018 ausgezahlt, unabhängig vom Einkommen und Berufstätigkeit der Eltern. Im Wahlkampf des vergangenen Jahres gehörte es zu den großen Versprechen der CSU.


BR24 Redakion, Autorin: Ute Rauscher

Den Artikel finden Sie unter: https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayerisches-familiengeld-bund-und-freistaat-erzielen-einigung,RGoboLS