DAS MAGAZIN ZUR KINDERTAGESPFLEGE

15.06.2023

Pflegereform 2023

Ab 1. Juli 2023 gilt ein neuer Beitragssatz für die Pflegeversicherung: Der allgemeine Beitragssatz soll auf 3,4 Prozent steigen (bisher: 3,05 %) und der Zuschlag für Kinderlose auf 0,6 Prozent (bisher: 0,35 %). Für Familien ab zwei Kindern soll es Abschläge geben.

Es gelten folgende Beitragssätze: 
Mitglieder ohne Kinder = 4,00%
Mitglieder mit 1 Kind= 3,40% (lebenslang)
Mitglieder mit 2 Kindern= 3,15%
Mitglieder mit 3 Kindern= 2,90% 
Mitglieder mit 4 Kindern= 2,65%
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern= 2,40%

Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind.

Wichtig: Das Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Kinder steht noch nicht fest. Dadurch kann es sein, dass die Abschläge wahrscheinlich nicht unmittelbar ab 1. Juli 2023 berechnet werden. Zu viel gezahlte Beiträge ab 1. Juli 2023 werden zurückerstattet oder verrechnet. Sobald das Verfahren feststeht, werden wir Sie darüber informieren.