VERMITTLUNG

Kindertagespflege muss individuell sein

Die Kindertagespflege findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson oder in dafür angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen statt. Betreut werden maximal 5 Kinder gleichzeitig. Als Familie haben Sie Ihren ganz eigenen Lebensentwurf. Und deshalb muss auch die Kindertagespflege genau auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten sein. Unsere Tagespflegepersonen bieten verschiedene Betreuungsmodelle mit unterschiedlichen Betreuungszeiten an, die sich an Ihren persönlichen Bedürfnissen ausrichten. Neben der Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson gibt es noch weitere Betreuungsmöglichkeiten.

Die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten

  • Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson
  • Großtagespflege: Zwei Tagespflegepersonen  betreuen gemeinsam  8  bzw.  10  gleichzeitig  anwesende Kinder in genehmigten Räumen.
  • Tagespflege im Wald: Ein naturnahes Betreuungsangebot, das fast ausschließlich im Wald stattfindet. Für extreme Schlechtwetterlagen halten die Tagespflegepersonen genehmigte Räume für die Betreuung vor.
  • Tagespflege in Sprachschulen: Um die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen zu erleichtern, bieten einige Sprachschulen Kinderbetreuung vor Ort an.
  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern: Tagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern betreuen, sind von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht i.d.R. ein Angestelltenverhältnis zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson. Die Prüfung der bestehenden Voraussetzungen obliegt den Eltern.

 

BETREUUNG

Geben Sie Ihr Kind in vertrauensvolle Hände

Kinderbetreuung in Tagespflege ist eine Alternative und Ergänzung zu den klassischen Kindertageseinrichtungen wie Krippe, Kindergarten oder Hort. Das FamilienBüro vermittelt nur qualifizierte und von den Jugendämtern zugelasssene Kindertagespflegepersonen vor allem für Kinder unter 3 Jahren. In der Tagespflege können Kinder auch ergänzend zum Kindergarten oder zur Schule bis zum vollendeten 14. Lebensjahr betreut werden. Die Kindertagesbetreuung erfolgt nach den Vorgaben und Richtlinien des  Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

Individuelle Betreuung für Ihr Kind

  • Die Vermittlung ist individuell auf die Bedürfnisse von Eltern und Kindern ausgerichtet – sowohl bei der Wahl der passenden Kindertagespflegeperson als auch bei der Gestaltung der Betreuungszeiten.
  • Die Tagespflegeperson soll möglichst gut zu Ihrem familiären Umfeld passen.
  • Sympathie spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle wie Einfühlungsvermögen und pädagogische Erfahrung.
  • Mit den Tagespflegepersonen können Sie auch flexible Betreuungszeiten vereinbaren, die genau auf Ihre persönliche und berufliche Situation zugeschnitten sind.

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Die Kindertagespflege wird gefördert

Die Kindertagespflege wird öffentlich gefördert, d.h. die Kosten für die Betreuung werden in der Regel von den Eltern, der Kommune und dem Land getragen. Der Elternbeitrag ist von der wöchentlichen Betreuungszeit und vom Wohnort des Kindes abhängig. Analog den Kindertagesstätten werden die Betreuungszeiten in Buchungskategorien festgehalten. Die wöchentliche Betreuungszeit beträgt in der Regel mindestens 10 Stunden und kann bis zu 40 Stunden erweitert werden. Die Elternbeitragstabellen zum Herunterladen

Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung

  • Wenn Ihr Einkommen einen bestimmten, individuell errechneten Betrag unterschreitet, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
  • Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes in Tagespflege werden in diesem Fall von dem für Sie zuständigen Jugendamt ganz oder teilweise übernommen. Die Kostenübernahme setzt eine Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse voraus.
  • Für die Stadt Nürnberg kann der Antrag auf Kostenübernahme im FamilienBüro gestellt werden. Gerne informieren wir Sie telefonisch unter 0911-2552290.
  • Für die Stadt Fürth und den Landkreis Fürth können die Anträge in den jeweiligen Jugendämtern gestellt werden.
  • Erstinformationen und einen Antrag auf Kostenübernahme der Stadt Nürnberg finden Sie hier.